Fidleg Kundeninformation

Informationen über die Prio Partners AG

Die nachfolgenden Angaben dienen der Erfüllung von Informationspflichten von Finanzdienstleistern gegenüber ihren Kunden gemäss Art. 8 f. des Finanzdienstleistungsgesetzes («FIDLEG»). Sie erfolgen weder zu Werbezwecken noch stellen sie ein Angebot für Finanzdienstleistungen oder Finanzinstrumente dar.

 

1.         Regulatorischer Status

Die Prio Partners AG (die «Gesellschaft») ist eine Finanzdienstleisterin im Sinne des FIDLEG. Ihr Sitz befindet sich an der Stockerstrasse 12 in 8002 Zürich, Schweiz.

Die Gesellschaft ist hauptsächlich im Bereich der gewerbsmässigen Vermögensverwaltung für individuelle Kunden sowie für kollektive Kapitalanlagen tätig.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat der Gesellschaft die Bewilligung als Verwalterin von Kollektivvermögen gemäss Art. 24 Abs. 1 des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) erteilt.

Die Gesellschaft wird von der FINMA laufend beaufsichtigt.

 

2.         Ombudsstelle

In Übereinstimmung mit Art. 74 ff. FIDLEG ist die Gesellschaft der Ombudsstelle Verein Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS) angeschlossen. Bei Streitigkeiten mit der Gesellschaft können Privatkunden im Sinne von Art. 4 Abs. 2 FIDLEG sowie professionelle Kunden im Sinne von Art. 5 Abs. 1 FIDLEG ein Vermittlungsverfahren durch die Ombudsstelle einleiten.

 

3.         Geschäftsführung

Die Gesellschaft verfügt über drei qualifizierte Geschäftsführer im Sinne von Art. 20 Abs. 1 FINIG.

 

4.         Geschäftstätigkeit der Gesellschaft

Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Die Gesellschaft übt gewerbsmässig die diskretionäre Vermögensverwaltung im Sinne von Art. 3 lit. c Ziffer 3 FIDLEG für individuelle Kunden und Kollektivanlagen aus. Zur Ausübung der Mandate lässt sich die Gesellschaft von den Kunden gegenüber den jeweiligen Depotbanken bevollmächtigen. Sofern ein Kunde dies wünscht, führt die Gesellschaft die Transaktionen bloss nach Genehmigung durch den Kunden durch.
  • Die Gesellschaft erbringt ihre Finanzdienstleistungen gestützt auf schriftliche, mit den Kunden abgeschlossene Verträge, die sämtliche Informationen zu Wesensmerkmalen, Funktionsweisen, Rechten und Pflichten der Parteien sowie zu den Risiken der erbrachten Finanzdienstleistung enthalten.

 

5.         Risiken in Bezug auf Finanzdienstleistungen

Die mit den erbrachten Finanzdienstleistungen verbundenen Risiken werden den Kunden jeweils vor Vertragsabschluss erläutert. Die Kunden sind gebeten, die zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (https://www.swissbanking.ch/de/downloads), sorgfältig durchzulesen und sich bei Fragen an die Gesellschaft zu wenden.

 

6.         Kosteninformationen

Im Zusammenhang mit den von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen fallen Kosten und Gebühren an. Diese werden den Kunden vor Vertragsabschluss offengelegt und in den Verträgen detailliert geregelt.

 

7.         Drittvergütungen

Die Gesellschaft erhält im Zusammenhang mit der Erbringung von Finanzdienstleistungen keine Vergütungen von Dritten. Sollten der Gesellschaft solche Vergütungen ausnahmsweise zufliessen, wird sie diese an die Kunden weiterleiten, soweit dies mit vernünftigem Aufwand möglich ist.

 

8.         Beteiligung an und wirtschaftliche Bindungen zu Dritten

Es bestehen keine wirtschaftlichen Bindungen der Gesellschaft zu Dritten, die im Zusammenhang mit der Erbringung der Finanzdienstleistungen zu einem Interessenkonflikt gegenüber Kunden führen könnten.

 

9.         Berücksichtigtes Marktangebot

Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen hauptsächlich Finanzinstrumente von Dritten. Die Gesellschaft kann die von Ihr verwaltete Kollektivanlage ihren Kunden oder Dritten anbieten oder bei der diskretionären Vermögensverwaltung berücksichtigen. Sie wird die Investoren bzw. Kunden darüber informieren, dass das eigene Produkt angeboten, empfohlen oder in der Vermögensverwaltung eingesetzt wird.

 

10.        Umgang mit Interessenskonflikten

Die Gesellschaft trifft die notwendigen Vorkehrungen, um Interessenkonflikte zwischen ihr bzw. ihren Mitarbeitern und ihren Kunden zu vermeiden und die Kunden vor Nachteilen zu schützen. Lässt sich ein Interessenkonflikt ohne Benachteiligung von Kunden nicht vermeiden, wird er den Kunden offengelegt.